Wir nehmen Elternpartizipation sehr ernst. Schon seit 2010 ist die jeweilige Vorsitzende der Schulpflegschaft (bzw. deren Vertretung) automatisch Mitglied der Steuergruppe zur Weiterentwicklung des Schulprogramms. Viele wesentliche Tendenzen der Schulentwicklung werden in dem innovativen Schulentwicklungsteam besprochen und angeregt – so z.B. die Einführung der 60-Minuten-Rhythmisierung und des Lehrerraumsystems. So führen wir auf Initiative der Elternschaft auch seit 2010 in regelmäßigen Abständen (3-4x pro Jahr) Elternseminare durch.
Externe Experten, z.B. aus den Bereichen Pädagogik und Psychologie, unterstützen die Eltern dabei in Workshops und Diskussionsrunden bei ihrer Erziehungsarbeit. Seit 2015 ist die Schulsozialarbeiterin im Sinne einer Vernetzung von Aktivitäten von Eltern, Lehrern, Schulpsychologie und Schulsozialarbeit Organisatorin der Elternseminare. Von zentraler Bedeutung ist natürlich die Personalentwicklung an jeder Schule. Bei uns ist es seit vielen Jahren als Zeichen der Wertschätzung und der Partizipation üblich, dass die Schulkonferenz in die vierköpfige Kommission für Einstellungsverfahren ein Mitglied der Elternschaft – oder, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Volljährigkeit), auch eine Schülervertreterin/einen Schülervertreter wählt.
Elternarbeit beginnt auf Klassenebene. Alle Erziehungsberechtigten bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen eine(n) Vorsitzende(n) sowie eine(n) Stellvertreter(in). Beide gehören der Schulpflegschaft an.
Aufgaben
Dieses jahrgangsübergreifende Gremium setzt sich aus allen Klassen- und Stufenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertretern zusammen. Bei Abstimmungen ist jede Klasse mit einer Stimme wahlberechtigt. Der Schulleiter/ die Schulleiterin soll an den Schulpflegschaftssitzungen beratend teilnehmen.
Aufgaben
Die Elternvertretung (Schulpflegschaft) des OHG vertritt die Interessen der Eltern. Wenn Sie Fragen zur Arbeit der Elternvertretung haben, können Sie sich an die Vorsitzenden wenden.
Der Vorsitz der Schulpflegschaft: Frau Meyer und Frau Bossmann
Ein von den Fachlehrern einberufenes Gremium, indem fachspezifische Themen (z.B. Grundsätze zur Leistungsbewertung, Buchanschaffungen) erörtert werden.
An diesen Sitzungen können bis zu zwei Eltern beratend teilnehmen.
Das oberste Mitwirkungsgremium der Schule setzt sich aus den gewählten Vertretern der Schüler, Eltern, Lehrer und dem Schulleiter zusammen.
Aufgaben
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.
Im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften entscheidet sie z.B. über