In NRW ist die Erstellung eines Schutzkonzeptes entsprechend des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW mit Stand vom 07.04.2022 für Schulen verbindlich: "(...) Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch.(...) (§ 42 Abs. 6)".
Die hier vorliegende erste Fassung des OHG-Schutzkonzepts wurde von der Schulkonferenz am 18.3.2024 einstimmig beschlossen.